KGG Geräte für die gerätegestützte Krankengymnastik und der medizinischen Trainingstherapie (MTT)
Voraussetzungen der Räumlichkeiten:
Die Grundfläche des KGG-Raums muss mindestens 30 Quadratmeter betragen. Diese Geräte benötigen eine Grundausstattung. Jedes weitere Gerät erhöht den Platzbedarf um 6 m2. Die Anordnung im Raum erfordert einen Sicherheitsabstand von 1 m zwischen den Geräten und für Flure gelten die allgemeinen länderspezifischen Anforderungen an Fluchtwege. Combo-Geräte sind besonders nützlich, wenn räumlich begrenzte Vergrößerungsoptionen vorhanden sind.
Voraussetzungen der Geräte:
2x Universalzugapparate nebeneinander mit Abstand 1 m zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften + 1x Trainingsbank
1x Vertikalzugapparat
Zubehör je Zugapparat:
Fußmanschette oder Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt.
1x Funktionsstemme
Die Geräte müssen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) zertifiziert sein und ein CE Kennzeichen tragen.
weiterhin muss ein/e qualifizierte/r Therapeut/in mit einer Zertifikatsweiterbildung "Krankengymnastik am Gerät" vorhanden sein.
Krankengymnastik am Gerät oder kurz KGG darf nur anleiten, wer staatlich anerkannter Physiotherapeut/in ist. Die Anleitung durch Diplomsportlehrer/innen oder Hilfskräfte ist nicht zulässig. Zusätzlich müssen die Physiotherapeuten/innen eine spezielle Fortbildung absolvieren
Zugapparate
Trainingsbank
Vertikalzugapparat
Funktionsstemme
Alle KGG Geräte entsprechen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG)